Mitgliederinfo zu den Jahreshauptversammlungen 2020 und 2021

Liebe Mitglieder,

seit über einem Jahr hat uns die Corona-Pandemie fest im Griff und nimmt gehörigen Einfluss auf unser Leben. Nicht nur im Alltag sind wir durch Lockdowns und Kontaktbeschränkungen eingeschränkt. Auch ein Vereinsleben, wie man es lange gewohnt war, findet nach wie vor nicht statt.

Das bedeutet: Keine Feste, kein geregelter Sportbetrieb, kein gemütliches Zusammenkommen im Vereinsheim und natürlich auch keine Versammlungen. Aufgrund jenes Versammlungsverbots musste die Jahresmitgliederversammlung 2020 verschoben werden und konnte bisher – nachdem die Voraussetzungen unverändert sind – auch noch nicht nachgeholt werden.

Nun, da beim SV Erlach terminlich eigentlich die Mitgliederversammlung 2021 samt Neuwahlen der Vorstandschaft anstünde, erreicht uns als amtierendes Gremium vermehrt die Anfrage von Vereinsmitgliedern, wie die weitere Planung in diesem Zusammenhang aussieht. Darüber wollen wir euch an dieser Stelle gerne informieren:

Die Corona-Situation und die damit einhergehende staatliche Verfügungslage macht – so viel ist klar –  das Abhalten einer Mitgliederversammlung als Präsenzveranstaltung derzeit weiterhin unmöglich. Daran ändern auch anstehende Neuwahlen nichts. Die Möglichkeit, die Versammlung digital durchzuführen, hat die Vorstandschaft geprüft, erachtet das Modell vor dem Hintergrund, allen Mitgliedern einen barrierefreien Zugang gewähren zu können, aber als nicht umsetzbar.

Folgerichtig bleibt uns allen gerade nur eine Alternative: Wir müssen uns in Geduld üben und hoffen, dass die Infektionszahlen bald wieder möglichst risikofreie Versammlungen von Menschen in größerem Rahmen zulassen. Natürlich können auch wir nicht in die Glaskugel blicken und vorhersagen, wann das der Fall sein wird. Aber fest steht: Sobald es die staatliche Verfügungslage wieder zulässt, werden wir als Vorstandschaft zeitnah und selbstverständlich unter Abwägung eines größtmöglichen Sicherheitsstandards einen Termin für die Mitgliederversammlung ansetzen und in deren Rahmen auch die ausgefallene Versammlung 2020 nachholen.

Bis dahin behalten gemäß des „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz-, und Strafverfahrensrecht“ und unabhängig von den Regelungen der Vereinssatzung die aktuellen Vorstands-und Beiratsmitglieder ihre Ämter und werden sich weiterhin nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl des SV Erlach einsetzen!

In diesem Sinne wünschen wir Euch weiterhin nur das Beste. Bleibt gesund und haltet durch! Wir hoffen, Euch bald wieder persönlich beim SV Erlach begrüßen zu können!

Die Vorstandschaft